Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (EU) für rechtens erklärt.
Die Richter wiesen die Klagen aus den Ländern Ungarn und Polen ab. Nun ist damit der Weg für die Anwendung des sogenannten “Rechtsstaatsmechanismus” frei.
Ungarn und Polen können jetzt seitens der EU die finanziellen EU-Mittel gestrichen oder gekürzt werden.
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