Die Deutsche Rentenversicherung zahlt für ihre Bankguthaben sogenannte Negativzinsen. Diese fallen in Folge der EU-Finanz- und Zinspolitik an. Im vergangenen Jahr summierten sich diese Beträge auf 106 Millionen Euro. Auch Krankenkassen und die Bundesanstalt für Arbeit tragen auf diese Weise zur „Eurorettung“ bei.
Die von der Bundesregierung dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zufließenden Gelder unterliegen bei den Kreditinstituten ebenfalls den geltenden „Negativzinsen“. Hier ist es aber so, dass die Bundesregierung dem ESM die Fehlbeträge erstattet.
Einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundefinanzministerium, Bettina Hagedorn (SPD) vom 2. August 2021 zufolge hat die Bundesregierung dem ESM die von ihm im Jahr 2020 an die Deutsche Bundesbank gezahlten Negativzinsen in Höhe von 84,1 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erstattet. Der Euro und der ESM habe „maßgeblich zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beigetragen“, meint Hagedorn.
Eurorettung mit Rentengeldern

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