Ex-Vizekanzler Strache erhält 500 Euro Wiedergutmachung

Foto: Von Bwag - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=93661871

Der Ibiza-Skandal erschütterte vor drei Jahren die österreichische Politik und zwang den damaligen FPÖ-Vorsitzenden und Vizekanzler HC Strache zum Rücktritt von allen Ämtern.

Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist noch längst nicht abgeschlossen. Heute aber wurde ein weiteres Kapitel in der Affäre zugeschlagen: Der Auftraggeber des Ibiza-Videos, der Wiener Rechtsanwalt Ramin M., musste sich vor Gericht verantworten. Das Urteil – ein Vergleich: 15.000 Euro Geldstrafe, von denen 500 Euro an HC Strache als Wiedergutmachung gehen. Der geläuterte Advokat nahm den Vergleich an, denn er teilte bereits zu Beginn der Verhandlung mit, er wolle „Verantwortung übernehmen“.

Während der Ex-Vizekanzler nun 500 Euro erhält, bekommt der zweite Geschädigte der Ibiza-Affäre, Johann Gudenus, keine finanzielle Wiedergutmachung. Der ehemalige FPÖ-Klubobmann strebt deshalb ein zivilrechtliches Verfahren gegen Ramin M. an.

Es dürfte unbestritten sein, dass die Videoaufnahmen maßgeblich zum politischen Fall des langjährigen FPÖ-Politikers Strache beigetragen haben. Daher steht die Höhe der Wiedergutmachung in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden. Es ist daher damit zu rechnen, dass Strache sich mit der Höhe der Entschädigung nicht zufrieden gibt. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der konservative Politiker ohne Ibiza-Video noch heute Vizekanzler wäre. In dieser Funktion würde er derzeit 19.923 Euro verdienen.


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