Neben verdeckten Ermittlern setzen die deutschen Sicherheitsbehörden auch so genannte „Vertrauenspersonen“ zur Gefahrenabwehr ein. Diese Vertrauenspersonen sind Insider aus der jeweiligen Szene, die regelmäßig entweder aus uneigennützigen Motiven oder auch gegen Entgelt Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Sie ermöglichen den Ermittlern dadurch Einblicke und Zugänge in teilweise abgeschlossene Strukturen und Milieus wie der Organisierten Kriminalität oder der Politisch-Motivierten Kriminalität.
Als eine der Konsequenzen aus der Aufarbeitung der Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat man für den Bereich des Verfassungsschutzes eine eigene Rechtsgrundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen geschaffen. Für den Komplex der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr fehlt hingegen so ein Regelwerk bis heute.
Das möchte die FDP-Fraktion ändern und hat deshalb einen Antrag in den Bundestag gebracht, der die Schaffung von entsprechenden Rechtsgrundlagen fordert. Am kommenden Mittwoch findet hierzu eine öffentliche Anhörung des zuständigen Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz statt. Diese Anhörung, bei der unter anderem ein Oberstaatsanwalt, ein Leitender Oberstaatsanwalt sowie ein Vertreter des Deutsche Richterbundes als Sachverständige auftreten, kann am Donnerstag ab 16.00 Uhr im Internet auf www.bundestag.de abgerufen werden.