In Unternehmerkreisen gilt häufig: Gewinne werden privatisiert und Verluste werden sozialisiert. Für Otto Normalverbraucher bedeutet dies, die Zeche für entstandene Verluste tragen die Steuerzahler. Aktuell sprudeln bei vielen Unternehmen die Profite, während der Staat sich exorbitant verschuldet. Wen wundert es, wenn die internationalen Finanzminister zu der Erkenntnis gelangen, dass global agierende Konzerne wenig bis gar nichts zu Finanzierung der nationalen Haushalte beitragen. Wie “The Pioneer” ermittelte, generieren minütlich Amazon 956.000 US-Dollar und Apple 848000 US-Dollar.
Vor diesem Hintergrund schlägt die promivierte Wirtschaftswissenschaftlerin und US-amerikanische Finanzministerin Dr. Janet Yellen eine Mindeststeuer für Unternehmen vor, dieses jedoch nicht nur in den USA, sondern weltweit. Der Staatsaushalt der USA ist mit 28,1 Billionen US-Dollar verschuldet. Für das Jahr 2020 entspricht dies 127 Prozent der gesamten Wirtschaftskraft Amerikas. Die Neuverschuldung belief sich in dem Land auf ca. 4,5 Billionen US-Dollar.
In dieser ökonomischen Situation muss die demokratisch geführte linke Regierung reagieren. Kürzungen der Ausgabenseite sind in den USA nicht angezeigt. In Amerika zahlen Unternehmen 21 Prozent Steuern. In der Folge müssen sich die US-Unternehmen auf höhere Steuern auf ihre Gewinne einstellen.
Auch in Deutschland zeichnet sich eine Neuverschuldung im Jahr 2021 in Höhe von 240 Milliarden Euro ab. Dem Bundesfinanzminister gelingt es immer weniger, den Bundeshaushalt selbst zu finanzieren. Die Staatsschuldenquote beträgt in Deutschland 69 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Gemäß der EU-Konvergenzkriterien, die für die Aufnahme eines EU-Landes in den Kreis der Europäischen Union maßgeblich sind, reißt Deutschland eine zentrale Größe: Der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen.
In der Folge werden auch in Deutschland Steuererhöhungen für die Unternehmen folgen. Kein gutes politisches Signal im Jahr der Bundestagswahl. Eine ehrliche und offene Diskussion über die Finanzierung der pandemischen Corona-Krise hat international zu erfolgen. Diese dürfen nicht nur allein den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auferlegt werden.
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