Gericht erklärt AfD zum Verdachtsfall – geheimdienstliche Mittel nun möglich – Beschäftigte mit AFD-Parteibuch könnten aus dem Dienst entfernt werden

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang (SPD), hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) begrüßt. Besonders verweist er auf mögliche Konsequenzen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Das Kölner Verwaltungsgericht entschied, dass das BfV die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und das auch öffentlich kommunizieren darf. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, begründete das Gericht. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.

Die AfD sei „eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen“, und es sei „sehr wichtig, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen hat“, so Präsident Haldenwang. Nach dem Vorliegen des schriftlichen Urteils werde der Verfassungsschutz sein „nachrichtendienstliches Instrumentarium einsetzen“.

Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung des gesellschaftlichen Systems“, sagte Haldenwang. Deshalb sei es wichtig, „dass der Verfassungsschutz nach einem Jahr Schweigen wieder über diese Partei reden kann“.

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst äußerte BfV-Präsident Haldenwang, dass bei Beamten und anderen dort Beschäftigten „eine Mitgliedschaft in der AfD durchaus kritisch zu sehen sei“.

Haldenwang könne sich vorstellen, dass es nun in zahlreichen Fällen „Einzelfallprüfungen geben wird, wo geprüft wird, ob diese Personen im öffentlichen Dienst verbleiben können“.


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