Die “2G-Regel” im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am heutigen Mittwoch. Damit bleibt die Regel in NRW in Kraft.
Das Gericht argumentiert, dass die Zugangsbeschränkung nicht gegen die Verhältnismäßigkeit verstoße. Klägerin war die Kaufhauskette Woolworth.
Ausgenommen von der “2G-Regel” sind Geschäfte wie Supermärkte, Lebensmittelläden und Drogerien und andere Läden des täglichen Bedarfs.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippte in Niedersachsen die “2G-Regel“. Dort müssen verpflichtend FFP2-Maske getragen werden.
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