Tödliche Schüsse aus einer Dienstwaffe der Polizei auf einen 16-jährigen Senegalesen (Westafrika) führen nun zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen vier am Einsatz beteiligte Beamte.
Zum Sachverhalt:
Am 8. August 2022 richtete der 16-jährige minderjährige unbegleitete Flüchtling, der sich seit April 2022 in Deutschland aufhält, im Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung im Dortmunder Norden ein Messer an seinen Bauch. Herbeigerufene Polizisten vermuteten einen Suizidversuch. Im Laufe des weiteren Geschehens kam es zum Einsatz von Pfefferspray und Tasern. Der Senegalese wurde auf Deutsch und Spanisch angesprochen.
Problematisch für die Einsatzkräfte ist, dass sie mutmaßlich nicht äußerten, dass er sein Messer weglegen solle. Es hieß weiter, der Jugendliche habe sich danach weiter auf die Polizisten zu bewegt, bevor die tödlichen Schüsse fielen. Dies sei wegen unterschiedlicher Zeugenaussagen allerdings nicht abschließend geklärt. Unklar sei zudem, wie er das Messer führte, bevor geschossen wurde. Fünf Schüsse trafen den messerführenden Flüchtling im Gesicht, am Unterarm, in den Bauch und zweimal in die Schulter. Der anschließenden Obduktion zufolge wurde er aber viermal getroffen. Eine Kugel habe einen Körperteil durchschlagen und sei in einen weiteren eingedrungen und habe damit zwei Verletzungen verursacht. Wegen unterschiedlicher Zeugenaussagen müsse man auch die Geschehnisse vor den Schüssen neu aufarbeiten. In der Folge des Einsatzes verstarb der 16-Jährige später im Krankenhaus.
Gegen den Polizeischützen, der sechs Kugeln aus einer Maschinenpistole abgefeuert hatte, wird inzwischen wegen des Verdachts auf Totschlags ermittelt. Bei den vier weiteren Beamten, gegen die nun ermittelt wird, handele es sich um alle Polizisten, die während des umstrittenen Einsatzes Waffen oder andere Einsatzmittel (u. a. Taser, Pfefferspray) gegen den Senegalesen eingesetzt haben. Außerdem bestehe gegen den Einsatzleiter der Verdacht der Anstiftung zur Körperverletzung. Er hatte den Einsatz von Pfefferspray und Tasern angeordnet.
Gegen alle Beamten, die unter strafrechtlicher Ermittlung stehen, sei auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Demnach sei ein Beamter vom Dienst suspendiert und vier weitere versetzt worden. Für die fünf Beamten gelte weiter die Unschuldsvermutung.
Mehrere Punkte des Einsatzes sorgen für deutliche Kritik gegenüber der Polizei. Dabei geht es um die Tatsache, dass die Bodycams der Polizisten nicht eingeschaltet waren. Eine Überprüfung ergab, dass sich auf ihnen keine Aufnahmen befanden. Zudem werte das Bundeskriminalamt noch den Notruf aus.
Der Vorfall löste Demonstrationen aus, die auch Vorwürfe von Rassismus und Polizeigewalt beinhalteten. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise, dass das Schwarzsein des Jugendlichen bei dem Einsatz eine Rolle gespielt hätte.
Insgesamt ist in Deutschland auffällig, dass häufig Gewalt von den Polizeikräften ausgehe. Tatbeteiligte sowie Zeugen kritisieren ein unangemessenes Verhalten der Polizisten sowie ein aggressives Auftreten.
Das Ende der Ermittlungen im Todesfall von Dortmund muss nunmehr abgewartet werden.
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