Anders als zunächst geplant, sind “Gratis-Freitestungen” nach Corona-Infektionen nur noch bis Mitte Januar 2023 möglich. Das beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages. Dort heißt es wörtlich: “Unter Berücksichtigung der Zuständigkeit der Länder ist eine Reduzierung des vom Bund finanzierten Testangebots angezeigt. “ Die Testverordnung, die Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht hatte und bis Ende Februar 2023 gelten soll, muss geändert werden. Anspruch auf einen “Gratis-Schnelltest” sollen künftig beispielsweise noch Pflegebedürftige sowie Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen haben. |
Gratis-Coronatests nur noch bis Januar 2023

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