Griechenland stoppt Asylanträge aus fünf Staaten

Griechenland beabsichtigt für die Zukunft, keine Asylanträge mehr von Menschen entgegenzunehmen, die aus Somalia, Pakistan, Afghanistan, Syrien und Bangladesch über die Türkei nach Hellas gekommen sind. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der illegalen Migration und der verbrecherischen Aktivitäten der Schlepper“, sagte Griechenlands Migrationsminister Notis Mitarakis. Die Türkei sei ein für die aus den vorgenannten Staatenstammenden Menschen als ein „sicheres Drittland“ anzusehen und in der EU-Türkei-Erklärung von 2016 sei zudem eindeutig festgehalten, dass Griechenland illegal auf den Ägäis-Inseln gelandete Flüchtlinge in die Türkei zurückschieben kann.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das EU-Recht verpflichten allerdings alle EU-Staaten – und damit auch Griechenland – darum bittenden Menschen das grundsätzliche Recht auf ein Asylverfahren zu garantieren. Die Grenzbehörden müssen also immer eine individuelle Prüfung des Schutzbedarfs vornehmen.

Der Artikel ist zuerst in den Vertraulichen Mitteilungen erschienen. Wir danken dem Verlag Arbeit und Wirtschaft für die Veröffentlichungsgenehmigung.


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