Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigte die fristlose Kündigung eines Grundschullehrers. Der Grund: Ablehnung der Maskenpflicht.
Dies hat das LAG am Donnerstag am Freitag verkündet. Das Gericht änderte eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel. Dies hatte zuvor die Kündigung des Lehrers für unwirksam erklärt.
Gegen das Urteil hatten sowohl der Lehrer als auch das Land Brandenburg Berufung eingelegt. Gegen das Urteil können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.
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