Gruppenvergewaltigungen und Lücken in der Kriminalstatistik – wie aussagekräftig ist die Statistik?

Die Zahl der Straftaten nimmt in Deutschland seit Jahren gefühlt zu. Gruppenvergewaltigungen, Messerangriffe, Einsätze von Macheten gehören zu den Tagesmeldungen.

Nun liegen Zahlen zu Gruppenvergewaltigungen in Deutschland aus der Kriminalstatistik der Polizei vor.

Die Zahl der aufgeklärten Fälle von Vergewaltigungen, bei denen erfasst wurde, dass der Tatverdächtige nicht alleine handelte, hat laut Bundesregierung im vergangenen Jahr bei 462 gelegen. Erfasst wurden dazu 970 Tatverdächtige, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu „Gruppenvergewaltigungen“ berichtet. Davon waren den Angaben zufolge 514 deutsche Staatsangehörige und 456 nichtdeutsche Staatsangehörige.

Wie aus der Antwort zugleich hervorgeht, kann es bei einem aufgeklärten Fall, an dem gemäß Ermittlungsergebnis mehrere Tatverdächtige beteiligt waren, sein, dass lediglich ein Tatverdächtiger namentlich bekannt und entsprechend erfasst wurde, weitere Tatverdächtige dagegen namentlich nicht ermittelt und in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden konnten.

Die Skandale im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, DLF) sowie in Behörden (zuletzt beim Bundesamt für Verfassungsschutz) nehmen kein Ende.

Vielleicht scheint es ebenso angebracht zu sein, die “Polizeiliche Kriminalstatistik” einmal unter die Lupe zu nehmen. Beginnen sollte man dabei bei der Datenerfassung.

Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast!“, so sagt der Volksmund. Hier reiht sich die Arbeitslosenstatistik hervorragend ein. Wie verhält es mit der Kriminalstatistik der Polizei?


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