Eine der Standard-Phrasen der Verfechter totaler Schusswaffenverbote oder zumindest äußerst restriktiver Waffengesetze ist die Mär, wonach angeblich jede illegale Waffe einst eine legale Waffe gewesen sei. Der “Beweis” für diese abenteuerlichen Behauptungen stammen meistens aus der Tagespresse in Form von Sensationsartikeln. Da wird irgendeine Zahl angeblich verschwundener legaler Waffen in den Raum gestellt und fertig ist der “Skandal”. Der sich oft hinterher als heiße Luft entpuppt, weil man schlichtweg mangels entsprechender Expertise Zahlen falsch interpretierte.
Statistik falsch interpretiert
So rauschte es vor etwas mehr als drei Jahren mächtig im Blätterwald und den sozialen Netzwerken, als Schlagzeilen wie “Tausende Waffen verschwunden” dem unbedarften Medienkonsumenten suggerierten, dass ganze Jagd- und Sportwaffenarsenale von heute auf morgen in dunklen Kanälen verschwinden.
Und das “alarmierte” natürlich die Grünen, deren Panik-Pressemitteilung der Anlass für diese Schreckensmeldungen war und die sich in ihrem Anti-Waffenbesitz-Wahn natürlich bestätigt sahen.
Zwei Tage später löste sich der “Skandal” in der heißen Luft auf, die er von Anfang an war. Plötzlich hatte man, wie z. B. bei der FAZ, festgestellt, dass die “Zahl der Waffendiebstähle weniger alarmierend als angenommen” sei.

Des Rätsels Lösung waren Karteileichen aus vielen Jahrzehnten dezentraler, teilweise auf Karteikarten beruhender Registrierung von Schusswaffen in fast 600 kaum vernetzten Waffenbehörden. Die Befüllung des neu geschaffenen “Nationalen Waffenregister” zog sich über mehre Jahre hin und als man die Zahlen verdichtete, traten Verlustmeldungen und Erfassungsfehler aus über 40 Jahren statistisch auf einen Schlag in Erscheinung.
Schusswaffen sind Low-Tech, keine Quantenphysik
Neben der Fehlinterpretation der Statistik gibt es aber eine weitere, schier unerschöpfliche Quelle, aus der illegale, zu keinem Zeitpunkt legal gewesene Schusswaffen entspringen: Der heimischen Werkstatt bzw. dem Hobbykeller.
Zum Bauen einer simplen “slam fire” Abschussvorrichtung für Schrotpatronen reichen schon eine Handvoll Rohrverbindungsteile für ein paar Euro. Mittelmäßig begabte Heimwerker mit haushaltsüblichen Werkzeugen sind problemlos in der Lage, nach reichlich verfügbaren Anleitungen aus dem Internet auch komplexere Modelle, z. B. nach P. A. Luty, zu fertigen. 3D-Drucker versetzen selbst Grobmotoriker mit zwei linken Händen in die Lage, auch komplexe Schusswaffen oder zumindest Teile davon zu fertigen. Zu welchen “Kunstwerken” in Metallbearbeitung Versierte in der Lage sind, kann man aktuell z. B. beim Zoll oder dem Sicherheitsportal e110 nachlesen.


Natürlich wird niemand auf die Idee kommen, sich mit solch mehr oder weniger primitiven Schusswaffen an einem Wettkampf im statischen Präzisionsschießen zu beteiligen oder sich gar auf ein Feuergefecht, z. B. mit regulär bewaffneten Sicherheitskräften, einzulassen.
Als Selbstverteidigungsmittel oder um Dritte zu bedrohen, zu verletzten oder gar zu töten, wie der Fall “Halle” gezeigt hat, reichen derlei Konstruktionen aber allemal. Und wenn der derart unvermittelt Bedrohte oder Angegriffene z. B. ein Dienstwaffenträger ist, dann verfügt der erfolgreiche Angreifer hinterher über “richtige” Schusswaffen. Das ist die eigentliche Gefahr, die von solchen Selbstbau-Waffen ausgeht. Aber immerhin würde dann die Behauptung tatsächlich zutreffen, dass die nun illegale Schusswaffe einst eine legale Dienstwaffe war.
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