Ärzte können wohl schon bald öffentlich über verschiedene Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informieren, ohne dafür eine Strafe fürchten zu müssen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) legte am vergangenen Montag einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vor. Dieser verbietet bisher die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“.
Als „Werbung“ im Sinne des Gesetzes gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.
Das will die Ampel-Koalition nun ändern. Der Buschmann-Entwurf wird mit den anderen Ressorts der Bundesregierung jetzt abgestimmt. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass „Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“.
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