Gestern wurde die deutsche Staatsangehörige Stefanie A. bei ihrer Einreise am Flughafen Berlin durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein vorläufig festgenommen.
Stefanie A. wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Sie soll der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angehört haben. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und des Kriegsverbrechens gegen Personen.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft reiste Stefanie A. im Sommer 2016 mit ihrem minderjährigen Sohn zu ihrem Ehemann nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Der Ehemann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen und sich für den IS an den bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien beteiligt.
Nach ihrer Ankunft in Syrien schloss sich Stefanie A. dem IS an. Bis zum Frühjahr 2018 hielt sie sich mit ihrer Familie in den Ortschaften Raqqa, Gharanji und Hajin auf. Dort führte die Beschuldigte den Haushalt. Weiter veranlasste sie zusammen mit ihrem Ehemann, dass der damals unter 15 Jahre alte Sohn in einem militärischen Ausbildungslager der Terrororganisation Unterricht im Umgang mit Schusswaffen erhielt. Der Sohn wurde zudem aktiv bei militärischen Operationen eingesetzt. Zu einem derzeit nicht näher feststellbaren Zeitpunkt betätigte sich Stefanie A. selbst als Kämpferin für den IS. Für ihren Einsatz erhielt die Familie finanzielle Versorgungsleistungen von der Organisation.
Im März 2018 kam der Sohn der Beschuldigten bei einem Luftangriff in Hajin ums Leben. Stefanie A. und ihr Ehemann folgten dem IS nach Baghus, wo beide schließlich festgenommen wurden.
Die mutmaßliche Terrorkämpferin wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.