Die Bundesregierung – so scheint es – ist bereit, schweres militärisches Gerät an die Ukraine liefern zu wollen. In diesem Zusammenhang sprechen viele von der Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit eines dritten Weltkrieges. Dieses würde dann eintreten, wenn der Russland-Ukraine-Krieg dazu führen würde, den NATO-Bündnisfall nach Artikel 5 des transatlantischen Verteidigungsbündnisses auszulösen.
Artikel 5 beinhaltet: Die Mitgliedstaaten versprechen einander militärischen Beistand, insofern ein Land aus dem Bündnis angegriffen wird. Doch damit sind die Pflichten vieler europäischer NATO-Länder nicht erschöpft, insofern sie EU-Mitglieder sind. Es gibt eine vergleichbare Klausel innerhalb der Europäischen Union: Hier ist Artikel 42, Absatz 7 im Vertrag von Lissabon angesprochen.
Während Artikel 5 des Nordatlantikvertrages (Nato-Vertrag) die „kollektive Selbstverteidigung (…) einschließlich der Anwendung von Waffengewalt“ vorsieht, ist der EU-Artikel 42 präziser verfasst.
Bündnisfall der Europäischen Union: Was Artikel 42, Absatz 7 im Lissabon-Vertrag besagt: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“
So heißt es im Lissabon-Vertrag, dass „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats (…) die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ schulden. Der Deutsche Bundestag hat diese sogenannte Beistandsklausel staatsrechtlich präzisiert.
Damit handeln „die EU und die Mitgliedstaaten mit zivilen oder militärischen Mitteln gemeinsam und solidarisch im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist“.
Der Verweis auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen schließt darüber hinaus kriegerische Handlungen eines Drittstaates gegenüber einem Mitgliedstaat mit ein. In diesem Fall könne der angegriffene Mitgliedstaat um Beistand ersuchen, was laut Bundestag „auch militärische Hilfe beinhalten kann“. Die Beistandsklausel sei dabei als „politische Verpflichtung“ zu werten.
Die noch final ausstehende Entscheidung, von Grünen und FDP favorisiert, die Ukraine mit schwerem Gerät (Panzer etc.) auszustatten könnte Russland veranlassen, dieses als Einmischung zu werten und NATO-Länder anzugreifen. Damit wäre der NATO-Bündnisfall perfekt.
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