Langweilige Skandale sind dem Vatikan auch vor dem Hintergrund des „Missbrauchsskandals der Katholischen Kirche“ fremd. Die Katholische Kirche ist immer für eine skandalöse Geschichte gut. Aktuell finden sich dort Schutzgelderpressung, eine entführte Nonne sowie ein Sicherheitsexperte, der es sich zur Aufgabe machte, Kirchengelder zu veruntreuen. Diese nutzte er für Dienstleistungen und Luxusgüter. Die Medien berichten jedoch über die „Darm-Operation“ des Papstes Franziskus.
Die drei separaten Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft zusammengeführt, die in einer Anklageschrift mündeten:
- Das erste Ermittlungsverfahren befasste sich mit einer mysteriösen Zahlung in Höhe von 100.000 Euro, die Kardinal Becciu auf das Konto einer Diözesangenossenschaft unter der Führung seines leiblichen Bruders überwiesen hatte. Als Vize-Staatssekretär des Vatikans und persönlicher Freund des Papstes galt er sogar lange als dessen potenzieller Nachfolger. Das Aufdecken dieser Überweisung hatte bereits im vergangenen Jahr zur Entlassung des Kardinals geführt.
- Das zweite Ermittlungsverfahren untersuchte die Beziehung zwischen Kardinal Becciu und Cecilia Marogna, einer ehemaligen Beraterin des Vatikans, deren Unternehmen der Kardinal angeblich 575.000 Euro zukommen ließ. Das Geld sei dazu gedacht gewesen, mehrere Geheimoperationen zu finanzieren, darunter auch die Befreiung einer entführten Nonne in Kolumbien. Der Großteil des Geldes wurde jedoch in Modegeschäften von Prada oder Louis Vuitton oder in teuren Wellness-Spas ausgegeben. Darüber hinaus wurden 350 Millionen Euro im Londoner Immobilienmarkt investiert. Papst Franziskus habe von seiner Beteiligung an dem Geschäft gewusst. Eine weitere wichtige Frage ist jedoch, ob die Angeklagten mit einem fairen Prozess werden rechnen können. Die Anwälte der Verteidigung bekamen nur etwa 24 Tage Zeit, auf eine 487 Seiten lange Anklageschrift zu antworten.
- Das dritte Ermittlungsverfahren geht der Frage nach, ob der Vatikan nicht versucht, die Schuld am Skandal von sich selbst abzulenken. So wird behauptet, der Papst habe von seiner Beteiligung an dem Geschäft gewusst. Die rechte Hand des Papstes, Kardinal Pietro Parolin, habe dem Deal sogar offiziell zugestimmt. Eine äußerst knifflige Situation für „eure Heiligkeit“.
Der deutsche Steuerzahler finanziert die verbeamteten Kardinäle, Bischöfe etc. Ein Blick ins Geschichtsbuch zeigt, dass die Zahlungspflicht des Staates auf die Enteignung der Kirchen im Jahr 1803 zurückgeht. Seinerzeit gaben die geistlichen Fürsten im Zusammenhang mit der beginnenden Säkularisierung ihre Besitztümer zwangsweise an die weltlichen Fürsten ab. In der Folge verpflichtete sich der Staat zur Zahlung eines Ersatzes. Die Bezahlung der Bischöfe usw. aus der Staatskasse dient als Entschädigung für die damalige Enteignung. Historisch beruht heutzutage die Pflicht zur finanziellen Leistung an die Kirche auf einer Vielzahl von Verträgen. Diese wurden zwischen den Bundesländern und der Kirche geschlossen. Darüber hinaus deckt das Grundgesetz diese Zahlungen.
Die Frage, ob die Zahlung vor dem Hintergrund der Entwicklung der Katholischen Kirche durch den deutschen Steuerzahler beendet werden kann, stellt sich als schwieriges Unterfangen dar. Die vorgenannten Vorfälle, der Missbrauchsskandal und die zahlreichen Kirchenaustritte können die Perspektive unterstützen, den schweren Weg der „finanziellen Säkularisierung“ zwischen Deutschland und der Katholischen Kirche einzuschlagen.
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