Die vormalige CDU-geführte Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in der FlüchtlingesFlüchtlingskrise 2015 gleich zweimal Informationsrechte des Deutschen Bundestags verletzt.
Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach sogenannten Organklagen der Fraktionen von Grünen und Linken fest.
In beiden Verfahren ging es um die rechtzeitige Unterrichtung des Bundestags in EU-Fragen, und zwar erstmals speziell im Bereich der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Az. 2 BvE 3/15 u.a.).
Eine wiederholte höchstrichterliche Klatsche, die Altkanzlerin Merkel (CDU) nachträglich einfuhr.
Kommentar hinterlassen zu "Klatsche für Angela Merkel: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung von Informationsrechten"