In den vergangenen Wochen wurde – wie es in Wahlkampfzeiten bei Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland üblich ist – die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock umfassend in ihrem Lebenslauf und sonstigen Gebaren „durchleuchtet“.
Die Ergebnisse wurden für die Öffentlichkeit vernehmbar an das Tageslicht befördert. Final steht die grüne Kanzlerkandidatin ohne Vertrauen und ohne Glaubwürdigkeit da. Sie hat für diese Situation die Verantwortung selbst zu tragen. Verständnis für ihr Verhalten kann ihr objektiv nicht entgegengebracht werden. Mitleid kann ihr in keiner Weise gezollt werden.
Das Interview mit dem grünen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag Oliver Krischer in der Sendung „Markus Lanz“ (hier) zeigt, wie schwierig es ist, noch wohlwollende Worte für das zu finden, was die Partei „Bündnis90/Die Grünen“ den Wählerinnen und Wählern personell für das Amt des Bundeskanzlers vorschlägt – hier offenbart sich auch der „Geist“ der Grünen insgesamt.
Von den Leitmedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandfunk) unbemerkt erscheint im Kontext der „Baerbock-Skandale“ ein potentielles Randthema, das es aber in keiner Weise ist.
Jetzt aber erst zum Ausgangspunkt: Im Zeitfenster zwischen 2009 und 2012 unterstützte die „Heinrich-Böll-Stiftung“ Annalena Baerbock monatlich mit 1.050 Euro. Die Förderung konnte der grünen Kanzlerkandidatin gewährt werden, da diese der Stiftung im Rahmen der Beantragung vorgab, promovieren zu wollen.
Die Förderrichtlinien sehen vor diesem Hintergrund ein „Lebenserhaltungsstipendium für Promovierende“ vor. Die im Antrag vorgegebene Doktorarbeit hat die grüne Spitzenpolitikerin Baerbock bis heute nicht fertiggestellt. Bei Wikipedia heißt es zu diesem Thema, „[…]Nach ihrer Wahl als Abgeordnete der Grünen […]im Jahr 2013 gab sie an, ihr Promotionsvorhaben sei „in den letzten Zügen“ […] Später brach sie die Promotion nach eigenen Angaben ab, um sich auf ihr Mandat konzentrieren zu können“.
Mithilfe eines Vermögens eines Stifters wird eine „Stiftung“ eingerichtet, die einem festgelegten Zweck verfolgt. Dabei verfügt die so etablierte Stiftung über eine Satzung, die den Zweck und die Art der Verwirklichung festlegt. Im Außenverhältnis wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten. Weitere Stiftungsorgane und Gremien können laut Satzung ergänzt werden. Besonders Parteien schmücken sich mit den ihnen nahestehenden Stiftungen, die sie wissenschaftlich und personell begleiten.
Die Namen der unterschiedlichen parteinahen Stiftungen lauten:
- Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)
- Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)
- Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)
- Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)
- Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke)
- Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis90/Die Grünen)
- Desiderius-Erasmus-Stiftung (AfD)
Aktuell kommt der Verdacht laut „Focus“ in Bezug auf die finanzielle Förderung der grünen Kanzlerkandidatin auf, diese könne gegen die Förderrichtlinien des Forschungsministeriums verstoßen haben. Die Richtlinien schreiben vor, dass derjenige, der einer „Erwerbstätigkeit von über einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nachgeht oder einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt“, kein Stipendium erhält.
Dieser Zusammenhang veranlasst Annalena Baerbock nun, ihr Stipendium von der den Grünen nahestehenden „Heinrich-Böll-Stiftung“ überprüfen zu lassen. Bei einem negativen Prüfungsergebnis müsste die grüne Kanzlerkandidatin das zugestandene Stipendium in Höhe von 40.000 Euro nebst Zinsen zurückzahlen.
Jetzt zum nicht thematisieren Randthema: Werden parteinahe Stiftungen dazu genutzt, um die Karriere potentiell erfolgreicher politischer Nachwuchskräfte aus dem Stiftungsvermögen finanziell missbräuchlich zu ermöglichen? Welche Förderrichtlinien existieren und beziehen diese sich allein auf das erfolgreich zu Ende zu führende Studium oder Promotionsvorhaben? Sind die Förderungen ggf. vom Erfolg des Studiums oder der Promotion losgelöst? Welche potentiellen Formen der Ausnutzung des Systems der parteinahen Stiftungen haben sich in der politischen Praxis etabliert? Welche Kontrollmechanismen sind innerhalb und außerhalb der Stiftungen vorhanden? Wer ist in möglichen Fällen der Übervorteilung haftbar zu machen?
Diese und andere Fragen werden in diesen Tagen in keiner Weise von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten thematisiert. Werfen diese doch ein sehr kritisches Licht auf die den Parteien nahestehenden Stiftungen. Spannend wäre es, die Verflechtungen zwischen Parteien, Personen und Stiftungen einmal parteiübergreifend zu durchleuchten.
Einen möglichen Anfangsverdacht für diese investigative Untersuchung könnte der Fall „Annalena Baerbock“ liefern!
(Foto: https://www.google.de/search?q=annalena+Baerbock+stiftung&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjtjsj-99rxAhUTLOwKHVvCCycQ_AUoAnoECAEQBA&biw=1870&bih=943#imgrc=xEd176sFqiOxjM, 11.07.2021, 13:45 MEZ)
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