Die Konstituierung der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit wird von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am heutigen Donnerstag vorgenommen.
Der Deutsche Bundestag hat die Kommission am 16. März 2022 auf Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingesetzt. Sie hat den Auftrag, sich auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße zu befassen und Empfehlungen hierzu zu erarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag sowie die Modernisierung der Parlamentsarbeit. Außerdem soll sich die Kommission mit weiteren gesellschaftlichen Reformdebatten, wie etwa der Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre oder der Dauer der Legislaturperiode befassen.
Die 26 Mitglieder der Kommission setzen sich aus dreizehn Abgeordneten und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Die Kommission soll dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2022 einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur effektiven Verkleinerung des Bundestages und spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihren Abschlussbericht vorlegen.
Aktuell verfügt der Deutsche Bundestag über 736 Abgeordnete, vorgesehen sind 598. Die Frage bleibt, ob es der Kommission gelingen wird, die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 598 zu begrenzen.
Die vorherige Reformkommission scheiterte mit einer grundlegenden Änderung an der CSU. Diese sah sich nicht imstande, Wahlkreise zu reduzieren. Traditionell gewinnt die CSU in Bayern alle 46 Wahlkreise direkt.
Aktuell befindet sich die CSU in der Opposition. Die kleineren Parteien, z. B. Grüne und FDP, stellen aktuell die Bundesregierung. Sie waren es, die bereits vor der Bundestagswahl gegen die Wahlreform 2021 und 2025 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht klagten.
Kommentar hinterlassen zu "Kommission zur Wahlrechtsreform konstituiert sich – wird der Bundestag auf 598 Abgeordnete begrenzt?"