Die Verkürzung des Genesenenstatus sorgte im Januar 2022 für einen enormen politischen Wirbel. Millionen Menschen verloren ihren Genesenen- oder auch Impfstatus, besonders für Geimpfte mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson-&-Johnson gab es neue Regeln.
Die Irritationen waren sehr groß, die Opposition aus CDU, AfD und Linkspartei griffen Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach stark an. Dieser ermöglichte die Anpassung schließlich erst. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) wurde so die Entscheidungsgewalt über den Genesenenstatus gegeben. Das soll nun korrigiert werden.
In der Beschlussvorlage zum heutigen Corona-Gipfel wird vorgeschlagen, dass „bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut entfällt.“
Der wesentliche Grund für die Veränderung in diesem Punkt von Bund und Länder ist die vormalige Sitzung des Bundesrates vom 14. Januar. Dort sollte ursprünglich über die neue Corona-Verordnung abgestimmt werden. Brisant war, dass es in jener Ministerpräsidentenkonferenz keinen Beschluss in Bezug auf die 90-Tage-Regel gab.
Prof. Lauterbach war es, der im Plenum die Weichen auf Anpassung stellte. Er plädierte dafür, dass künftig nicht mehr das Parlament über die Gültigkeit des Status entscheiden solle, sondern das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut. Beide sind Bundesbehörden im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums.
Lauterbach bezeichnete das neue Vorgehen im Bundesrat als eine „guten Lösung“. Man könne sodann „schnell“ reagieren. Lauterbach ließ unerwähnt, dass es direkt zu einer zusätzlichen Verkürzung des Genesenenstatus kommen würde. Am darauffolgenden Tag war die 90-Tage-Regel schließlich auf der RKI-Website zu lesen.
Experten des Deutschen Bundestages waren sofort alarmiert. Sie äußerten grundsätzliche Zweifel an dem Machtzuwachs des RKI. Sie sollten recht behalten, denn ein Gericht kassierte in einem Einzelfall den Beschluss. Ein handfestes Scheitern des neuen Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbauch (SPD).
EU-weit gelten Menschen sechs Monate als genesen. Das RKI und ihr Präsident Prof. Lothar Wieler gerieten in extreme Erklärungsnot. Zwischenzeitlich avancierte die Personalie Wieler gar zum Politikum. Innerhalb der Bundesregierung zählte die FDP Prof. Wieler öffentlich an. Erst durch eine Schlichtung Lauterbachs wurde die Personalie Wieler zunächst fallengelassen.
Ebenso befand sich Lauterbach selbst im Kreuzfeuer. Der Minister beteuerte, nichts von der raschen Anpassung gewusst zu haben. „Ich war in die Frage: ‚Wann wird der Genesenenstatus verändert?‘ nicht einbezogen“, äußerte der Bundesminister der Gesundheit. Das ist zumindest überraschend, da das RKI schon jetzt im ständigen Austausch mit dem Ministerium steht. Darüber informierte selbst das RKI auf eine entsprechende Anfrage.
Die CDU fordert jetzt Klarheit von Bundesminister Prof. Lauterbach. „Als Union verlangen wir vom Minister eine klare Aussage, wie das Problem für die Betroffenen gelöst werden kann. Bis heute hat er nicht erklärt, warum der Status nicht, wie in der gesamten EU auch, für 180 Tage gelten kann.“
Was die Entscheidung für den Genesenenstatus bedeutet, ist noch unklar. Ein bayerisches Gericht kippte die 90-Tage-Regel. Die Urteile beziehen sich aber immer nur auf den einzelnen Kläger.
Eine bundesweite Regelung steht derzeit noch aus. Sollte diese demnächst ausgearbeitet sein, wird das RKI laut heutiger Beschlussvorlage nicht mehr die Entscheidung fällen.
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