In den letzten Tagen wiederholten sich Gewaltstraftaten gegen jungen weiblichen Menschen. So titelte „BILD“ etwa „Frau (18) von drei Männern vergewaltigt“. Hintergrund war eine sich im niedersächsischen Leer ereignete Mehrfach-Vergewaltigung, an der drei „Männer“ im Alter zwischen 18 und 21 Jahren beteiligt waren. Nach Recherchen des Blaulichtblogs handelte es sich bei den Tätern um zwei Syrer und einen Iraker.
Derartige Informationen liefern die so genannten „Leitmedien“ nicht frei Haus. Sie nennen „Ross und Reiter“ nicht. Verantwortlich dafür ist die „Ziffer 12.1 des Pressekodex“. Dort heißt es genau:
„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zuhörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“.
Dieser Passus kommt einem „Wortgeklingel“ gleich. Ein typisch deutschen Haltung, einer links-grünen Gesinnung folgend verpflichten sich journalistisch Tätige diesen ihnen auferlegten Kodex – übrigens auch der Blaulichtblog.
Entscheidend für die Berichterstattung fällt die Formulierung „begründetes öffentliches Interesse“ auf. Jeder Beitrag folgt der Frage, ob ein Interesse für die Leserinnen und Leser besteht. Insofern gehört es zur journalistischen Pflicht, besonders die Frage des „Wer?“ genau zu betrachten.
Bezogen auf das Ausgangsereignis – die Vergewaltigung einer „18-jährigen Frau“ – fällt es schon ins Gewicht, dass es sich um eine deutsche Frau handelt. Oder wie es Bundespolitiker es ausdrücken „Ein Mensch, der schon länger hier lebt“. Ebenso sind die drei Täter, die „Männer“ genauer zu definieren. Es existiert ein „begründetes öffentliches Interesse“ darin, ob die Vergewaltiger Rolf, Günter oder Karl-Heinz waren oder ob es sich um zwei Syrisch- und einen Irakischstämmigen handelt. Das vermeintliche Totschlagargument „auch Deutsche begehen solche Taten“ greift hier deutlich zu kurz.
Es geht hier eben genau nicht um Diskriminierung, Stigmatisierung und um das Bedienen rassistischer Stereotype. Eine Meldung hat sämtliche Details zu beinhalten, um das „öffentliche Interesse“ zu bedienen. Der Journalist oder das Print- oder TV-Medien ist in keiner Weise für die Täterschaft oder die politischen Konsequenzen daraus verantwortlich. Die Berichterstattung beschreibt die Ereignisse vollumfänglich. Im Ergebnis geht es also um die Objektivität.
Die „Hörigkeit“ gegenüber dem Pressekodex und dem damit verbundenen Folgen einer links-grünen Gesinnung führt im Ergebnis zu Begrifflichkeiten wie „Lügenpresse“ oder „Lückenpresse“.
Diesen Vorwurf lässt sich der Blaulichtblog nicht vorhalten – im Gegenteil. Hier werden „Ross und Reiter“ genannt. So entsteht ein objektives Bild und die Leserinnen und Leser fühlen sich rundherum informiert.
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