Jetzt schlägt es vermutlich juristisch Dreizehn vor dem Bremer Verwaltungsgericht! Der 19-mal rechtskräftig verurteilte libanesische Clan-Chef Ibrahim Miri reichte vier Klagen mit dem Ziel ein, nach Deutschland zurückzukehren. Die zuständige 4. Kammer des Bremer Verwaltungsgerichtes will über diese Klagen am 12. Juli 2021 beschließen.
Miris strafrechtliche Vita vollzieht sich von Raub, schweren Diebstahl, Hehlerei bis zum bandenmäßigen Drogenhandel. Wenige Monate nach seiner ersten Abschiebung im Juli 2019 tauchte der Clan-Boss plötzlich wieder in Bremen auf. Dort angekommen stellte dieser erneut einen Asylantrag. Sodann wurde dieser von den zuständigen Stellen abgelehnt. Ende 2019 erfolgte seine erneute Abschiebung aus Deutschland. Nun soll also die legale Einreise über den juristischen Weg erfolgen.
Inhaltlich hat sich das Bremer Verwaltungsgericht mit zwei Klagen zu befassen, die sich gegen Miris angebliche rechtswidrige Abschiebung aus Deutschland richten. Eine dritte Klage soll das gegen den Clan-Chef ausgesprochene siebenjährige Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland beenden. Im vierten Schritt möchte der Libanese Miri eine Besuchserlaubnis seiner zwei minderjährigen Kinder, seiner Lebensgefährtin sowie seiner Mutter erwirken. Diese Besuchserlaubnis kommt einer „Betretenserlaubnis“ für die Bundesrepublik Deutschland gleich. Eine Reise in den Libanon sei für die Miri-Familie mutmaßlich zu gefährlich.
Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichtes hat das persönliche Erscheinen von Ibrahim Miri nicht angeordnet. Das Gericht geht von einem erhöhten Interesse der Medien aus. Über Sicherheitsmaßnahmen wurde bisher noch nicht entschieden.
Man darf gespannt darauf sein, wie die Richter in Bremen den Sachverhalt im Juli bewerten.
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