Während bei Bundestags- und Landtagswahlen immer noch eine 5-Prozent-Hürde gilt, gibt es diese Sperrklausel bei den Europawahlen nicht. Und so können Parteien schon mit 0,7 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen eines der insgesamt 96 deutschen Mandat in Brüssel erringen – sehr zum Leidwesen der etablierten Parteien. Denn beim letzten Urnengang 2019 errangen Splitterparteien immerhin fast 10 Prozent der zu vergebenden deutschen Sitze in Brüssel.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits zweimal eine Sperrklausel bei den Europawahlen für rechtswidrig erklärt hatte, sollte man meinen, dass dieses Thema mittlerweile endgültig vom Tisch ist. Aber weit gefehlt: Die Europäischen Fraktionen arbeiten weiter an einer prozentualen Hürde, was es den kleinen Parteien bei einer Umsetzung fast unmöglich machen würde, in das Europaparlament einzuziehen.
So hatten sich die vier größten Fraktionen im EU-Parlament im März auf ein neues Wahlrecht geeinigt, das unter anderem die Einführung einer 3,5%-Hürde vorsieht. Dieser Vereinbarung müssen noch alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, das Votum der Ampelregierung gilt hingegen schon jetzt als sicher, denn die Wahlrechtsreform ist Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags.
Letztlich wird wieder das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Sperrklausel mit dem Grundgesetz vereinbar ist; einige der Splitterparteien haben schon mit dem Gang nach Karlsruhe gedroht.
Der Europaabgeordnete und Satiriker Martin Sonneborn (Die Partei) hat kürzlich im Europaparlament Stellung zur geplanten Sperrklausel bezogen. Den Redebeitrag möchten wir unseren Lesern nicht vorenthalten:
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