Die von zwei CSU-Politikern 2020 eingefädelten Masken-Deals stellen keinen Fall von Bestechlichkeit dar.
Mit dieser Urteilsbegründung entschied der Bundesgerichtshof nun, dass die CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein ihre Millionen-Provisionen aus den dubiosen Corona-Geschäften behalten dürfen.
Die Masken-Deals der CSU-Politiker haben sich damit vollumfänglich gelohnt.
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