Milde Urteile für Autobahnblockierer

Wochenlang terrorisierten selbsternannte Klimaschützer während des Berufsverkehrs die die Kraftfahrer auf der Berliner Stadtautobahn. Während die zuständige Justizsenatorin Kreck von der „LINKEN“ Zweifel äußerte, ob es sich dabei überhaupt um eine Straftat handeln würde, sind nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten in 66 Fällen milde Geldstrafen verhängt worden (30 Tagessätze zu je 15 Euro). Den ebenfalls in Frage kommende § 315 b des Strafgesetzbuches „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ ließ die Staatsanwaltschaft fallen. Dort heißt es im Absatz 4: Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit einer Freiheitsstraße bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden der Justizsenatorin untersteht, kann man sich des Eindrucks einer Kumpanei zwischen ihr und den Autobahnblockieren nicht erwehren.


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