Wer am Coronavirus „SARS-CoV-2“ erkrankt, erhält in der Regel eine ärztliche Krankschreibung und ist somit von der Arbeit befreit. Doch bei einer Infektion ohne Symptome verhält sich der Sachverhalt anders.
Eine Corona-Infektion bringt den Alltag vieler Arbeitnehmer und ihrer Familien durcheinander. Wer einen positiven PCR-Test in seinen Händen hält, ist mit der Frage konfrontiert, wie er sich jetzt seinem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll. Muss ein positiv Getesteter im Home-Office arbeiten? Und was gilt für Ungeimpfte?
Wer Corona positiv ist, kann im Home-Office arbeiten. Positiv auf „SARS-CoV-2“ Getestete müssen sofort in mehrtägige Isolation (Quarantäne für Erkrankte). Zeigen sich Symptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber, erhalten Covid-Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Mit dieser ist die Lohnfortzahlung für die nächsten sechs Wochen gesichert. Selbiges gilt auch für Ungeimpfte. Befinden sich Ungeimpfte in Quarantäne, so entfällt die Lohnfortzahlung.
Ohne Symptome ist eine Krankschreibung vom Arzt möglich. Die Bedingung dafür lautet: Man muss für seine Arbeit die Wohnung verlassen und damit auch die angeordnete Isolation (Quarantäne). Der Hintergrund ist, dass Beschäftigte niemanden auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz anstecken. Insofern ist die ärztliche Krankschreibung zulässig. Ist das Arbeiten in Isolation möglich, so darf keine Krankschreibung erfolgen.
Insofern gilt als Leitsatz: Corona-Positiv ist nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitsunfähigkeit.
Interessant verhalt sich die Regelungen für Kontaktperson und Reiserückkehrer, die in Quarantäne müssen. Für diese können ähnliche Regeln wie in Isolation (Quarantäne) gelten.
Hier hängt es ebenfalls davon ab, ob Sie tatsächlich mit dem „SARS-CoV-2“-Virus infiziert sind oder keinerlei Symptome aufweisen.
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