Eine neue Hiobsbotschaft von Andreas Scheuer (CSU) aus Berlin. Der Bundesverkehrsminister hat sich nach monatelangem Streit mit den übrigen 16 Landesverkehrsministern auf neue Bußgelder für Autofahrer geeinigt. Die Änderungen im „Bußgeldkatalog“ fallen drastisch aus.
Eine erste Reform des von Pleiten, Pech und Pannen gesegneten Bundesverkehrsministers von der CSU war wegen eines Formfehlers kassiert worden. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielten viele für überzogen.
Die Bußgelder zeichnen sich durch massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung aus. Der Bundesverkehrsminister sprach von einem „Riesendurchbruch“ und einem fairen Kompromiss.
Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist gestrichen. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. So werden die Autofahrerinnen und Autofahrer wie folgt zur Kasse gebeten: Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die ihren PKW im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, zahlen nicht wie bisher 15 Euro, sondern jetzt bis zu 55 Euro.
Für die Autofahrer gilt nun besondere Vorsicht. Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass die Autofahrer bei Bußgeld-Verdoppelungen massiv Gelder in den Staatshaushalt einzahlen werden. Da hilft auch nicht der Hinweis, es wird niemand gezwungen, sich nicht an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Ein Blick in den neuen „Bußgeldkatalog“ lohnt sich!