Wer hat eigentlich die Macht im Staat? Sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Aktivisten und selbsternannte Umweltverbände oder die Parlamente und die von ihnen eingesetzten und gewählten Regierungen?
Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollen die Autoindustrie verpflichten, möglichst rasch nur noch E-Autos zu produzieren. Wenn VW nicht bis Ende Oktober eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, will die DUH im Namen der Greenpeace-Geschäftsführer und der Aktivistin Clara Mayer (Fridays for Future) beim Landgericht Braunschweig klagen. Das ist dreist, unverschämt und möglicherweise sogar rechtsmissbräuchlich.
Die Umwelt-Anwältin Verheyen stützt sich auf die Paragrafen 1004 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach seien die Unternehmen „Störer“, die eine Gefahr für wichtige Rechtsgüter anderer Personen verursachen. Sie hätten eine „Verkehrssicherungspflicht“ und müssten daher ihr klimaschädliches Verhalten möglichst schnell einstellen. Tatsächlich stören diese NGOs aber den gesellschaftlichen Frieden.
Letztlich geht es darum, die europäische Automobilindustrie zu vernichten, denn weder Japan, China noch die USA folgen diesen NGOs auf diesem verwirrenden Weg. Diese Organisationen streben einen Kulturkampf in Europa an. Weinerliches „Zugehen“ auf die dekadenten Wohlstandskinder von Fridays for Future, Greenpeace und Konsorten hilft nicht weiter. Die Taktik des „Aussitzens“ ist hier nicht mehr hilfreich. Die träge Masse der Steuerzahler und Leistungsträger unserer Gesellschaft müssen aufwachen und klar machen, dass sie sich von diesem Wohlstandspöbel nicht ihre Lebensgrundlagen kaputt machen lassen. Der parlamentarische Arm dieser Bewegung scheinen die Grünen mit ihrer “Kanzlerkandidatin” Baerbock zu sein.
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