Auf Grundlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung hat in der Nacht von Freitag auf Samstag im Raum Ebstorf eine durch den Landkreis Uelzen bestimmte „zur Jagd befugte Person“ einen Wolf erlegt. Das teilte die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung mit.
Zu der Abschussgenehmigung hatten zahlreiche Risse verbunden mit der mehrfachen Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierten Zäunen und auch Herdenschutzhunden geführt, die dem Rüden des Rudels mit der Kennung GW1027m zuzuordnen sind. Dabei ist ein Gesamtschaden von über 70.000 Euro entstanden. Kritisch dabei ist auch, dass die Leittiere ihr Wissen zur Überwindung etwa der Zäune an ihre Nachkommen weitergeben. Das Territorium des Rudels umfasst einen Großteil des Landkreises Uelzen.
Der Kadaver wurde geborgen und einer genetischen Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs unterzogen. Diese Untersuchung wird Auskunft darüber geben, ob es sich bei dem geschossenen weiblichen Tier um die Fähe des gesuchten Rüden mit der Kennung GW1027m aus dem Ebstorfer Rudel handelt. Mit dem Ergebnis der DNA-Analyse wird frühestens Ende der laufenden Woche gerechnet.
Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des genannten Rüden GW1027m wurde vom Landkreis Uelzen erteilt und war bis zum 30. Juni 2021 befristet. Durch den Abschuss des weiblichen Wolfes wird die Abschussgenehmigung vorerst ausgesetzt. Sollte es allerdings zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen.
Um die betreffende zur Jagd befugten Person vor Übergriffen militanter Tierrechtler und Wolfsfreunde zu schützen, wird ihre Identität nicht bekanntgegeben. Der Landkreis betont in diesem Zusammenhang, dass nur Personen mit der Jagd auf die Wölfe beauftragt sind, die die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.