Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei. Darüber informierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht heute.
NSU: Beate Zschäpe scheitert vor Bundesverfassungsgericht

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