Deutschland geht ab heute in den Präsenzunterricht! So wollen es parteiübergreifend zuständigkeitshalber die Kultusminister der Länder. Der Distanzunterricht („Home-Schooling“) endet heute. Schülerinnen und Schüler dürfen die Präsenzpflicht länderspezifisch verweigern. Den Lehrerinnen und Lehrern bleibt diese Möglichkeit jedoch verwehrt. Unabhängig davon bleibt die Kritik der Eltern, die von der Politik in einem hohen und über das Erträgliche hinausgehenden Maße belastet werden, nachvollziehbar bestehen.
Verbeamtete Lehrer müssen sich wie treue Soldaten diesen Regelungen ergeben – sie verfügen über kein Streikrecht. Bei angestellten Lehrkräften verhält es sich anders. Sie können dem absolut faden Beigeschmack der bildungspolitischen Entscheidungen entgegenwirken. Es bleibt abzuwarten, ob diese die Regelungen stillschweigend akzeptieren oder ihr Recht auf arbeitsrechtlichen Widerstand ausleben werden. An dieser Stelle zeigt sich überdies die gesellschaftliche Wahrnehmung des Lehrerberufes. Statistiken weisen eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern bedingt durch die Pandemie aus. Insofern sollten vernunftsorientierte Politiker, Eltern, Schüler, Gewerkschaften und Verbände diese sogar ermutigen, sich aktiv gegen die vorherrschenden bildungspolitisch verordneten Schulöffnungen zu stellen.
Die Schulöffnung ist sichtbar mit der heißen Nadel zulasten der Lehrerinnen und Lehrer gestrickt. Die Impfung von Lehrkräften bleibt bisher versagt. Schülerinnen und Schüler können sich teilweise in den Schulen freiwillig selbst testen lassen. Lehrkräfte werden von ihren Dienstherren verheizt. Es fehlt an dienstrechtlicher Rückendeckung.
Die Schulen werden von der Politik alleine gelassen! Um den Gesundheitsschutz für alle Schulbeteiligten zu garantieren, organisieren Schulleitungen bestmöglich und überwiegend in Eigenregie die Öffnung. Sie legen Mindestabstände in den Klassenräumen fest und sorgen für Hygienemaßnahmen. Von den Lehrkräften wird verlangt, dass sie sich in eine potentiell lebensgefährliche Situation begeben. Die Regelungen der Kultusministerien und Senatsbildungsverwaltungen widersprechen rechtlich der Fürsorgepflicht der Dienstherren.
Klug wäre es jetzt, wenn die Bildungsverwaltungen für Schnelltest an den Schulen sorgen sowie das Impfen priorisieren. Da sie dieses versäumen, bleibt für die Schulgemeinschaft die potentielle Gefahr der Corona-Infizierung dauerhaft bestehen. Sinnvoll wäre es, die Lehrkräfte in den nächsten vier Wochen erstmals zu impfen und den Distanzunterricht bis zu den Osterferien beizubehalten.
Die Inzidenzwerte dieser Tage sprechen eine deutliche Sprache. Die Kultusminister der Länder haben den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern am heutigen Tage ein vorgezogenes Osterei ins Nest gelegt!
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