Pro- und Contradiskussion zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre – Wiederwahl der Ampelregierung steht unausgesprochen im Mittelpunkt der Diskussion

Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte.

Die am 16. März 2022 vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen.

16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. 16-jährigen Schülerinnen und Schülern wird das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ wurde entgegengehalten, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

Darüber hinaus wurde in der Diskussion an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren erinnert. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren.

Der Anteil älterer Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Insgesamt wird von einer Wahlzielgruppe von 1,3 Millionen Wahlberechtigte ausgegangen.

Die CDU sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Eine Sachverständige verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

Für die FDP ist klar, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete ein Sachverständiger.

Sachverständige sehen in der Reduzierung des Wahlalters das Wecken politischen Interesses zu politischer Partizipation. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Andere argumentieren, dass der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter ist.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete ein Sachverständiger über eine österreichische Studie, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Dort wird argumentiert, dass der politische Prozess delegitimiert würde, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Ein weiterer Sachverständiger sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Darüber hinaus wurde vor einer „empirischen Diskussion“ gewarnt. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Ein zentrales Argument blieb in der Diskussion jedoch unerwähnt. Der Wille der aktuellen Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass die überwiegend jungen Wähler sich für Parteien aus dem linken politischen Spektrum entscheiden.

Unter dem Strich gilt für die Bundesregierung unter Führung des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) der schlichte Machterhalt über die Wiederwahl. Dessen sollte sich jeder im Klaren sein.

Nach wie vor gilt das Motto: „Wer in jungen Jahren nicht politisch Links ist, der hat kein Herz. Wer es im Erwachsenenalter noch ist, der hat keinen Verstand!“.


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