Jetzt wird es ökonomisch spannend. Aktuell ist die Beantragung der Insolvenz für betroffenen Unternehmen auf Grund der Corona-Pandemie bis zum 30. April 2021 ausgesetzt. Derzeit ist nicht bekannt, wie viele Unternehmen zahlungsunfähig sind und folglich ein Insolvenzverfahren anstreben müssen. Ein solches Verfahren dient der Erhaltung des Unternehmens, gleichwohl kann aber die Liquidation drohen. Zahlreiche Beschäftigte könnten ihre Arbeitsplätze verlieren.
Heute erklärt die Bundesregierung, sie wolle die Insolvenzaussetzung ab dem 01. Mai 2021 nicht weiter verlängern. Ab dann müssen alle Unternehmen ihre Überschuldung wieder anzeigen. Der Handel und das Gastgewerbe fordern eine Verlängerung.
In der Folge zeigen sich die unternehmensbezogenen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Öffentlichkeit, sollte die Insolvenzpflicht nicht doch noch ausgesetzt bleiben. Die politischen Diskussionen darüber dauern noch an.
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