„Rente mit 63“ immer beliebter – hohe Kosten für den Staat

Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird noch bis 2029 schrittweise angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Grenze von 67 Jahren. Doch es gibt auch Möglichkeiten, schon früher in den Ruhestand zu gehen.

Wer beispielsweise mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann abschlagsfrei in Rente gehen. Das nennt sich dann „Rente für besonders langjährig Versicherte“.

Dieses Rentenmodell wird auch gerne noch „Rente mit 63“ genannt. Alle vor 1953 Geborenen konnten mit diesem Modell mit 63 Jahren in Rente gehen. Für alle jüngeren Jahrgänge wurde auch hier das Eintrittsalter schrittweise angehoben.

Immer mehr Menschen nutzen die „Frührente“. 2021 wurden 254.337 neue Anträge für die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ bewilligt. Im Jahr zuvor waren es noch 2,5 Prozent weniger.

Seit der Einführung im Jahr 2015 haben bereits 1,74 Millionen Menschen dieses Rentenmodell in Anspruch genommen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung nur mit 1,4 Millionen gerechnet, also mit 340.000 weniger.

Versicherte, die diese Rente beziehen, haben sehr lange eingezahlt und erhalten dadurch auch eine hohe monatliche Rente. Im Schnitt liegt diese bei 1.547 Euro im Monat. Die Gesamtausgaben für die abschlagsfreie Rente werden im Frühjahr auf über drei Milliarden Euro pro Monat steigen.

Ist die Bundesregierung auf dieses Szenario vorbereitet?


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