Kunden der Jobcenter haben bei deren „Einladungen“ zu Gesprächen einen Antigentest vorzulegen, wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Bis zum 11. Oktober 2021 sind diese Tests noch kostenlos. Danach zahlen die Leistungsbezieher für die Tests zu ihren verpflichtenden Gesprächen, ebenso für die erforderlichen Gesichtsmasken. Versäumen diese den Termin, dann drohen ihnen Sanktionen bis zur Leistungskürzung.
Aus den „Einladungsschreiben“ ist für die Betroffenen nicht ersichtlich, wie diese im konkreten Fall verhalten sollen. Die übliche “Rechtsfolgenbelehrung” warnt vor Sanktionen, wenn Betroffene “ohne wichtige Begründung” dem Termin fernbleiben. Fehlendes Geld für einen Test ist als Grund nicht vorgesehen.
Aber: Aus dem Jobcenter Mittelsachsen wird beispielsweise informiert, dass ein Eingeladener, der keinen Test vorweisen kann, nicht weggeschickt und auch nicht sanktioniert wird. Es gilt, dass Ungeimpfte und Ungetestete in speziellen Räumen mit strengen Hygieneauflagen beraten wird. Eine Gefährdung für Dritte soll so ausgeschlossen sein.
In der Pandemie, im Lockdown wurden die Jobcenter-Besucher von Sicherheitsdiensten weggeschickt. Oder sie wurden auf eine Hotline-Nummer verwiesen. Ins Center kommt bisher nur, wer einen Termin vorzeigen kann.
Das finanzielle Budget für Hartz-IV-Bezieher sieht im Regelsatz für Alleinstehende 17 Euro monatlich für Gesundheitspflege vor. 15,24 Euro sind es für Partner einer Lebensgemeinschaft und 13,56 Euro für junge Erwachsene oder benachteiligte Menschen, die bei den Eltern leben.
Aktuell wird mannigfaltig zunehmend Druck aufgebaut, um Menschen zum Impfen zu drängen, besonders von der Bundesregierung. Auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die nicht geimpft sind, sollen ab Ende November 2021 für die Tests bezahlen.
Studierenden könnte ab 11. Oktober der Zutritt zur Universität (und damit zum Studium) verweigert werden. Hochschülern aus finanziell schwächeren Elternhäusern bliebe dann wohl nur noch die Wahl zwischen Impfung oder Abbruch des Studiums.
Inwiefern sich bereits Gerichte mit der Problematik der „Finanzierung der Schnelltests aus eigener Tasche“ befassen, ist noch unklar. Eine Diskussion darüber ist angebracht.
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