Mindestens zwei Frauen wurden von Mitgliedern des zuständigen Wahlvorstandes (Wahlhelfern) eines Wahllokals in Bergheim das Wählen verwehrt.
Begründet wird dies durch das Tragen eines Kopftuches. Das beschrieb eine Betroffene in den sozialen Medien.
Die Kopftuchträgerin bat umAufklärung. Ihr wurde entgegnet, es handele sich um ein “Missverständnis“.
Der Vorgang wird nunmehr weiter untersucht.
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