SPD-Kanzler und ihre Lobbyarbeit – kann sich Deutschland einen Kanzler mit Erinnerungslücken leisten?

Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sorgt nicht nur innerhalb seiner Partei für Ärger und Arbeit. Das Berliner Verwaltungsgericht wird von und mit der Person Schröder beschäftigt. Darüber berichtet “abgeordnetenwatch.de“.

Altkanzler Schröder hat gegen den Bundestag Klage eingereicht. Er möchte seine Amtsausstattung als ehemaliger Bundeskanzler zurück; Mitarbeiter und Räumlichkeiten im Deutschen Bundestag.

Abgeordnetenwatch.de” und “DIE ZEIT” hatten vergangenes Jahr herausgefunden, dass Schröder sein Altkanzler-Büro für die private Lobbyarbeit einspannte. Anhand von internen Unterlagen konnte belegt werden, dass die aus Steuergeld bezahlten Schröder-Mitarbeiter Lobbytermine in einem vornehmen Berliner Restaurant organisiert hatten. Einer dieser Termine fand mit dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) statt.

Im Anschluss an diese Recherche trat anschließend eine öffentliche Diskussion über Zweckentfremdungen der Altkanzler-Ausstattungen los. Allein die Personalkosten des Büros beliefen sich zuletzt auf mehr als 400.000 Euro pro Jahr.

Im Mai 2022 strich der Bundestag Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) dann die Finanzierung seines Büros. Dagegen klagt SPD-Politiker nun beim Verwaltungsgericht Berlin. 

Das Gericht befasst sich noch mit einem weiteren Verfahren in Sachen Gerhard Schröder. Dabei geht es um Schröders Lobbyaktivitäten. 

Der umtriebige Lobbyist (u.a. für Gas und Versicherungsprodukte) führte 2020 und 2021 zwei vertrauliche Gespräche mit der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU). Bis heute ist unklar, worüber Schröder und Merkel sich austauschten. Unklar ist darüber hinaus, in wessen Auftrag der Altkanzler damals agierte.

Zu den Inhalten der Gespräche schweigt das Kanzleramt. Angeblich liegen zu den pikanten Terminen auch keine Dokumente, etwa Aktenvermerke oder Notizen, vor. Ob Schröder also für einen seiner damaligen Auftraggeber (Rosneft, Gazprom, etc.) unterwegs war und was er möglicherweise erwirkt hat, bleibt ungeklärt.

Jedoch existieren Kalendereinträge. Dieser will “abgeordnetenwatch.de” nun mittels der Klage veröffentlichen. Ferner sollen sich daraus Informationen zu den Gesprächsinhalten ergeben.

Gerhard Schröder (SPD) ist nicht der einzige SPD-Kanzler, der sich mit Vorwürfen in Bezug mutmaßlichen Lobbyaktivitäten konfrontieren lassen muss. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht sich im Hamburger “Cum-Ex-Skandal” rund um die dortige Privatbank “M. M. WARBURG” derartigen Vorhaltungen ausgesetzt. Pikant ist, dass sich Olaf Scholz an Gesprächsinhalte nicht mehr erinnern kann.

Die Erinnerungslücken können auf eine Krankheit hindeuten. Kann sich Deutschland einen Bundeskanzler leisten, der sich an wichtige Gespräche nicht mehr erinnern kann?


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