Berlins Verwaltungsversagen kennt keine Grenzen. Nicht nur, dass Bürger monatelang auf einen Termin im Bezirksamt warten und Wahlen nicht demokratisch organisiert werden können sowie ein dafür verantwortlicher SPD-Senator nicht zurücktreten bzw. zurückgetreten werden kann.
Im neuesten Fall der administrativen Unfähigkeit trifft es mit einem Skandal die Berliner Staatsanwaltschaft im Fall “Attila Hildmann“. Dieser lebt seit 2 Jahren in der Türkei, weil er in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Bisher schien es der Justiz unmöglich, ihn nach Deutschland zurückzubeordern – bisher!
Jetzt die Wende: Im Fall des in die Türkei geflohenen Kochbuchautors Attila Hildmann wird die nächste schwere Panne der Berliner Staatsanwaltschaft öffentlich. Zuvor hatte ein Mitarbeiter der Justiz Hildmann vor seiner Festnahme gewarnt. So gelang dem Autor und mutmaßlichen Querdenker die Flucht in die Türkei.
DIe Staatsanwaltschaft versuchte seitdem auf dem Antragsweg, die Auslieferung aus der Türkei herbeizuführen. Dies gelang bisher nicht. Der Grund: Hildmann hätte nur eine türkische Staatsbürgerschaft.
Nun stellt sich wie ein Wunder heraus, dass dies eine Lüge von Hildmann ist. Der Auszuliefernde verfügt ebenso über eine deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Brisante: Der Berliner Tagesspiegel und weitere Medien informierten bereits seit mehr als einem Jahr darüber, dass genau diese Doppelte Staatsangehörigkeit im Fall Hildmann vorlieht.
Nachdem der „Stern“ nun diesen Umstand öffentlich gemacht hat, behauptet die Berliner Staatsanwaltschaft (frech), sie habe dies schon seit März 2022 gewusst.
Offen bleibt die Frage, weshalb hat die Justiz seit diesem Zeitpunkt nicht im Fall des Attila Hildmann nicht gehandelt hat?
In Berlin reißen die Skandale nicht ab. Fortsetzung folgt mit Sicherheit!
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