Sich ehrenamtlich zu engagieren, ist in Deutschland immer unbeliebter. Vor diesem Hintergrund hatte ein CDU-Antrag im Deutschen Bundestag das Ziel, das ehrenamtliche Richteramt (Schöffenrecht) zu stärken. Der Rechtsausschuss des Bundestages lehnte diesen mit den Stimmen der Ampelfraktionen ab.
Mit dem Antrag will die Unionsfraktion das richterliche Ehrenamt stärken und dazu das Schöffenrecht reformieren. Gegen den Antrag stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung von Union und AfD und Enthaltung von Die Linke.
In ihrem Antrag führt die Fraktion aus: „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Gesellschaft. Ihr Einsatz ist in der deutschen Rechtsprechung ein wichtiges Element, um die demokratische Legitimation in der Justiz sichtbar werden zulassen.“ Konkret sollen laut Unionsantrag Regelungen zur Freistellung und zum Kündigungsschutz verbessert werden, die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre angehoben und bundesweit ein einheitlicher Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl festgesetzt werden. Zudem fordert die Fraktion eine Klarstellung im Deutschen Richtergesetz, „wonach ehrenamtliche Richterinnen und Richter sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen“. Zudem dürfe nicht berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, heißt es in dem Antrag.
In der Aussprache ließen Vertreter der Koalitionsfraktionen im Grundsatz Sympathie für die Intention des Antrages und für einzelne Forderungen, insbesondere zur Klarstellung im Richtergesetz, erkennen und kündigten an, das Thema angehen zu wollen.
Ihre Ablehnung begründeten sie etwa mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder bei Themen wie dem von der Union vorgeschlagenen einheitlichen Wahltag für die Schöffenwahl.
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