In Deutschland wird vielfach darüber diskutiert, ob die in der Coronazeit verstorbenen Menschen „mit“ oder „an“ dem Virus „Sars-Cov-2“ und dem sich daran anschließenden „COVID-19-Krankheitsverlauf“ verstarben. Diese Diskussion führt zu heftigen Streitereien in der Familie, im Freundeskreis oder mündet gar in öffentlichen Demonstrationen und Protesten. Es besteht ein hoher Informationsbedarf in der Öffentlichkeit, Wissenschaft und Politik über diese Frage. Bisher galt: Nicht Genaues weiß man nicht oder doch?
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichte 08. Juli 2021 eine Pressemitteilung, die sich genau diesem Thema widmet.
Laut Analyse der Statistiker wurde bei insgesamt 36.291 Todesbescheinigungen im Jahr 2020 „COVID-19“ als Erkrankung vermerkt. Dies ergeben die vorläufigen Daten der so genannten Todesursachenstatistik. In 30.136 Fällen war dies die Todesursache, in den anderen 6.155 Fällen war es eine Begleiterkrankung. COVID-19-Sterbefälle werden auf zwei Meldewegen erfasst. Zum einen über die amtliche Todesursachenstatistik, zum anderen über die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Robert Koch-Institut (RKI) und die Landesgesundheitsbehörden veröffentlichen COVID-19-Sterbefallzahlen nach dem IfSG.
Demnach starben im Jahr 2020 83 Prozent der betroffenen Personen „an“ der COVID-19-Erkrankung. In 17 Prozent der Fälle starben die Menschen „mit“ „COVID-19“. Das bedeutet, dass in der Mehrheit der Fälle tatsächlich „COVID-19“ die verantwortliche Todesursache (Grundleiden) darstellt. Die übrigen Menschen starben an anderen Erkrankungen, so genannte Begleiterkrankungen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt dezidiert vor, dass auf der Todesursachenbescheinigung „alle diejenigen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen, die entweder den Tod zur Folge hatten oder zum Tode beitrugen, und die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die diese Verletzungen hervorriefen“, einzutragen sind. Diese so genannten „Begleiterkrankungen“ werden auf der Todesbescheinigung vermerkt. Oft wird nicht nur eine Erkrankung diagnostiziert, die zum Tod eines Menschen geführt hat.
In diesem Zusammenhang weist das Statistische Bundesamt daraufhin, dass drei Bundesländer diejenigen Fälle nicht erfassen, in denen „COVID-19“ als Begleiterkrankung aufgeführt war. In diesen Ländern wurden lediglich die Fälle der „an“ COVID-19-Verstorbenen erfasst.
Eine positive Entwicklung hat sich in der Corona-Zeit bei der Zahl der Selbstmorde (Suizide) im Jahr 2020 ergeben. Diese Zahl beträgt nach der vorläufigen und noch nicht vollständigen Auswertung 8.565. Sie lag damit bislang leicht unter der Zahl von 2019 mit 9.041 Selbstmorden.
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