Pro- und Contradiskussion zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre – Wiederwahl der Ampelregierung steht unausgesprochen im Mittelpunkt der Diskussion
„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2…