Skandal: Nicht-EU-Studenten um ihr Studienkapital betrogen – auf Informationen des Auswärtigen Amtes verlassen
Nicht-EU-Studentinnen und -studenten müssen zwingend vor ihrer Visumbeantragung in Deutschland den Nachweis eines monatlichen Einkommens in Höhe von 861 Euro verbindlich erbringen. Diese Studienvoraussetzung erfüllen…