Ukrainische Flüchtlinge erhalten Bankkonten – kein Pass erforderlich – Geldwäsche wird Vorschub geleistet – kennt die Solidarität keine Grenzen?

Die deutschen Banken stellen sich auf die Eröffnung von tausenden Konten für Flüchtlinge aus der Ukraine ein. Ukrainische Geflüchtete dürfen in Deutschland arbeiten und erhalten Sozialleistungen. Diese werden bargeldlos verbucht.

Um rechtssicher handeln zu können, hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) die Finanzaufsicht Bafin gebeten, dass für die Eröffnung von Basiskonten ein ukrainischer Personalausweis als Identitätsnachweis ausreicht. Die Finanzaufsicht hat diesem Wunsch entsprochen. Für die von ihr überwachten Geldhäuser werde es keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen haben, „wenn diese bei der Eröffnung von Basiskonten einen gültigen ukrainischen Personalausweis zur geldwäscherechtlichen Identifizierung akzeptieren“, erklärte die Bafin.

Gemäß dem Geldwäschegesetz müssten Ukrainer zur Eröffnung eines Kontos eigentlich einen Reisepass vorlegen. Die meisten Geflüchteten haben jedoch keinen Reisepass.

Für ein Basiskonto wäre alternativ auch ein Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz zulässig. Aufgrund der großen Zahl von Flüchtlingen könnte es jedoch schwierig werden, einen solchen Ankunftsnachweis zeitnah zu erhalten. Basiskonten sollen jedem Menschen offenstehen und werden in der Regel auf Guthabenbasis geführt.

Die Bafin erklärte, sie wolle mit ihrer Erklärung „die aktuellen humanitären Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Krisengebiet“ unterstützen.

Diese Regelungen könnte die Geldwäsche begünstigen und damit der Organisierte Kriminalität Vorschub leisten. Bareinzahlungen sind limitiert. Sollten nun „Ukrainer“ mit größeren Geldbeträgen Einzahlungen vornehmen, so könnte ggf. illegal oder kriminell erworbenes Geld auf diesem Wege „gewaschen“ werden –  und dass alles unter dem Deckmantel der Solidarität.

Kennt die Solidarität keine Grenzen?


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