Da brate doch einer einen Storch bei der nachfolgenden Meldung!
Das ukrainische Verteidigungsministerium hat Männern im wehrpflichtigen Alter das Verlassen ihres Wohnorts untersagt.
Der Generalstab der Armee bat auf Facebook, mit Verständnis auf diese Anordnung zu reagieren. Grundlage ist das Wehrpflichtgesetz von 1992.
Für das Verlassen des gemeldeten Wohnorts benötigen Männer zwischen 18 und 60 Jahren nun eine Erlaubnis des zugehörigen Kreiswehrersatzamts.
Kontrollen finden derzeit vor allem an den Grenzen zwischen den Regierungsbezirken und an Kontrollpunkten an Stadtgrenzen statt.
Betrachtet man in Deutschland das Straßenbild in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Düsseldorf so fällt auf, dass dort in großer Zahl Luxusfahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen unterwegs sind. Am Steuer nicht etwa Frauen mit ihren Kindern.
Nein, es handelt sich um junge Männer. Sollen die nicht an der ukrainischen Front ihre Heimat verteidigen?
Was stimmt denn nun? Die deutsche Berichterstattung – gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei ARD und ZDF – mit ihrer Erzählung, Frauen mit ihren Kindern würden nach Deutschland einreisen, während die Männer und Väter die Ukraine verteidigen, stimmt offenbar ebensowenig wie die narrative Struktur während der Flüchtlingskrise 2015 (“Wir schaffen das!“).
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