Neues Urteil für Hartz-IV-Empfänger. Bei einer vom Jobcenter geförderten beruflichen Weiterbildung muss dieses für die unterdessen betreuten Kinder auch die Verpflegung bezahlen.
Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem heute bekanntgegebenen Urteil. (Az: B 14 AS 61/20 R). Geklagt hatte eine Mutter aus Berlin.
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