Seit dem 10. Mai 2021 ist der Gesetzentwurf des “Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Überprüfungen” verfügbar und kann hier auf der Seite des Deutschen Bundestages heruntergeladen werden.
Dazu teilt der Bundestag mit:
Regierung will waffenrechtliche Überprüfungen
Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/STO) Mit einem Gesetzentwurf “zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen” (19/29487) will die Bundesregierung die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Waffenbesitzern weiter ausdehnen. Danach sollen die Waffenbehörden bei dieser Überprüfung künftig von mehr Ämtern als bisher relevante Kenntnisse abfragen.
Wie die Bundesregierung ausführt, wurden bereits mit einer Gesetzesänderung vom 17. Februar 2020 Anpassungen des Waffenrechts vorgenommen, um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Waffen gelangen beziehungsweise diese behalten können. Dazu seien eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Antragstellers oder Erlaubnisinhabers sowie eine Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden eingeführt worden.
Im Nachgang zum Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 habe das Bundesinnenministerium geprüft, ob weiterer gesetzgeberischer Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Erkennung von Extremisten sowie von “Personen mit auf einer psychischen Störung basierender Eigen- oder Fremdgefährdung” unter den Waffenbesitzern besteht, schreibt die Bundesregierung weiter. Dabei habe sich gezeigt, dass ergänzende Anpassungen des Waffengesetzes geboten sind, um sicherzustellen, dass den Waffenbehörden bei der Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung eines Waffenbesitzers das relevante Wissen anderer Behörden schnell und effizient zur Verfügung gestellt wird. Dies betreffe insbesondere die Bereitstellung von Erkenntnissen, die bei den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, dem Zollkriminalamt sowie bei den örtlichen Gesundheitsämtern vorliegen können.
Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit sollen die Waffenbehörden daher künftig auch das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt abfragen, um deren Kenntnisse in die Beurteilung einfließen zu lassen. Daneben soll eine Pflicht der Waffenbehörden eingeführt werden, neben der örtlichen Polizeidienststelle des Wohnorts des Betroffenen auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der zurückliegenden fünf Jahre abzufragen, um sicherzustellen, dass auch im Fall eines Umzugs keine relevanten Erkenntnisse verloren gehen.Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, bei der Prüfung der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz die bisherige “Soll-Vorschrift” zur Beteiligung der örtlichen Polizeidienststelle zu einer verpflichtenden Regelabfrage auszubauen. Auch hier sollen künftig ergänzend Bundespolizeipräsidium und Zollkriminalamt einbezogen werden. Zudem soll eine Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern eingeführt werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung eine Nachberichtspflicht von örtlichen Polizeidienststellen, Bundespolizeipräsidium und Zollkriminalamt festschreiben.
Quelle: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvODQxMDE4LTg0MTAxOA==&mod=mod454590
Bei ersten Überfliegen des Gesetzestextes sind keine oder zumindest keine wesentlichen Änderungen gegenüber des ursprünglichen Referentenentwurfs erkennbar. Es bleibt dabei, dass vor allem Jäger und Sportschützen mitsamt ihren Erlaubnisbehörden vor Ort durch einen gigantischen bürokratischen Zusatzaufwand für das Versagen anderer Behörden im Vorfeld des Massenmords von Hanau büßen sollen. Die Stellungnahmen der Verbände scheinen im BMI niemanden interessiert und schon gar nicht beeindruckt zu haben. Allerdings war das absehbar, da die den Verbänden zugestandene Reaktionszeit von lächerlichen vier Arbeitstagen für ihre Stellungnahmen für sich genommen schon ein deutliches Signal an geringer Wertschätzung war.
Aber scheinbar ist unser Lande, immerhin vor kurzem von Herrn Seehofer noch als eines der sichersten Länder der Welt gelobt, doch nicht so sicher. Sonst müssten die am Gesetzgebungsverfahren Beteiligen nicht so eine Eile an den Tag legen, siehe Seite 4:

Auch scheint man im BMI davon auszugehen, dass die Behörden im Land Verwaltungsakte im fünf-Minuten-Takt abschließen. Auf Seite 10 geht man bei einer jährlichen Abfrage in 320.000 (!) Fällen von einer völlig unrealistischen Bearbeitungszeit von nur fünf (!) Minuten pro Fall aus. Bei der Gründlichkeit, mit denen gerade die für waffenrechtliche Erlaubnisse zuständigen Behörden vorgehen, eine äußerst optimistische Einschätzung. Selbst wenn es mit diesen fünf Minuten getan wären, summiert sich dieser Zusatzaufwand auf 1,6 Millionen Minuten oder 26.667 Arbeitsstunden. Tatsächlich dürften es locker das Dreifache sein und mit 80.000 Stunden zu Buche schlagen.

Und das alles, wegen eines Geisteskranken aus Hanau, dessen wirre Schreiben und dessen Polizeiakte keinen interessiert hat, dessen waffenrechtliche Erlaubnis man lange vor seiner Bluttat hätte widerrufen können und müssen.
Der hinterfotzigste Arschtritt für die Million Erlaubnisinhaber in Deutschland kommt dann aber auf Seite 18:

Bei einer Missbrauchsquote im Bereich von hundertstel Promille, bei denen legal besessene, erlaubnispflichtige Feuerwaffen als Tatmittel für Tötungsdelikte missbraucht werden, grenzt die Formulierung “…wirksamer als bislang…” schon an Regierungs-Comedy. Das Einzige, was hier in Zukunft “wirksamer als bislang” funktionieren wird, ist die völlige Überlastung und Lähmung der betroffenen Behörden durch eine komplett die Realität ignorierende Prioritätensetzung.
Es steht zu befürchten, dass dies noch nicht der letzte Akt in der Tragödie “Deutsches Waffenrecht” sein wird. Kein Vorwand erscheint dem Gesetzgeber mittlerweile als zu peinlich, um daraus nicht noch mehr Drangsalierung und Schikane ins Gesetz schreiben und dies als “Sicherheitsgewinn” verkaufen zu können.
Nicht nur den aktuell Betroffenen ist es daher dringend geraten, sich in einer Interessensgruppen übergreifenden Waffenlobby-Organisation wie VDB-Member zu sammeln, um endlich vereint diesem freiheitsfeindlichen Waffenrechtsirrsinn entgegenzutreten.
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