Wahlprüfungsausschuss lehnt 238 Einsprüche gegen die Bundestagswahl ab – weitere Einsprüche werden geprüft

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine erste Beschlussempfehlung zu Einsprüchen anlässlich der Bundestagswahl vom vergangenen September vorgelegt. Insgesamt haben 2.115 Wähler ihr Veto gegen das Wahlergebnis bei der vergangenen Bundestagswahl am 26. September 2021 eingelegt. Besonders auffällig waren einzelne Wahllokale in der Bundeshauptstadt Berlin. Der Blaulichtblog berichtete bereits ausführlich.

Am kommenden Donnerstag steht die abschließende Beratung auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums. Der Ausschuss empfiehlt den Bundestagsabgeordneten, 238 Wahleinsprüche wegen Unzulässigkeit beziehungsweise Unbegründetheit zurückzuweisen.

Aus der Vorlage geht hervor, dass die Begründungen dieser Einsprüche von einer sichtbaren Stimmabgabe eines bundesweit bekannten Politikers über den Nichtzugang von Briefwahlunterlagen oder allgemeine rechtliche und politische Vorbehalte bis hin zu Infektionsschutzmaßnahmen gegen die “Sars-CoV-2-Pandemie” oder zum Berliner Wahlgeschehen reichen.

Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes Sache des Bundestages. Dieser habe nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche zu entscheiden.

Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren 1.877 Einsprüchen werde der Wahlprüfungsausschuss nach Abschluss seiner Beratungen vorlegen.

Einspruch hat auch der Bundeswahlleiter eingelegt, was ein Novum darstellt.

Spannend bleibt die Frage, ob in Berlin Teile der Bundestagswahl wiederholt werden müssen. Eine Mandatsrelevanz ergibt sich schon dadurch, dass beim Verlust eines Direktmandates für die Partei “Die Linke” fatale Auswirkungen hätte.

Die Linkspartei verfügt nur deswegen über 39 Bundestagsabgeordnete, weil sie drei Direktmandate errang, zwei davon in Berliner Wahlkreisen. Sollte einer dieser Direktmandate bei einer Neuwahl verloren gehen, so würden sämtliche 39 Abgeordnete ihren Sitz im Deutschen Bundestag verlieren.

Konservative wünschen sich die Neuwahl und den mutmaßlich damit verbundenen Verlust der Mandate für die Linke, die der Rechtsnachfolger der DDR-SED ist.


Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt BLAULICHTBLOG mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf
DE60 2905 0101 0082 9837 19 (BIC: SBREDE22XXX), Empfänger: BREPRESS UG,
Verw.-Zweck: Spende Blaulichtblog. Vielen Dank!

Kommentar hinterlassen zu "Wahlprüfungsausschuss lehnt 238 Einsprüche gegen die Bundestagswahl ab – weitere Einsprüche werden geprüft"

Hinterlasse einen Kommentar