Wie sicher ist die Rente – quo vadis Deutsche Rentenversicherung?

1998 saß Helmut Kohl die Probleme aus, notwendige Reformen wurden verbal eingefordert, jedoch nicht angegangen. Nach seiner Abwahl 1998 reformierte die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder Deutschland – die Agenda 2010 war geboren. Diese verhalf Angela Merkel zu einer 16-jähri­gen Kanzlerschaft, sie fuhr die Früchte der Regierung Schröder ein.

Geschichte wiederholt sich, ein deutsches Phänomen. 23 Jahre nach dem Ende der Kanzlerschaft Hel­mut Kohls steht Deutschland ähnlich substanzlos da. Am Ende der Kanzlerschaft Merkels offenbart sich erneut in vielen gesellschaftlichen Bereichen ein enormer Reformstau.

In nahezu allen relevanten europäischen, aber auch internationalen Vergleichsstudien befindet sich Deutschland weit entfernt von Spitzenplätzen. Deutschland führt statistisch den Anteil von Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten für Durchschnittsverdiener in den OECD-Ländern an.

Keine fundamentale Reform der Rentenversicherung in Sicht

Ein wesentlicher Teil der monatlichen Sozialabgaben fällt mit 18,6 Prozent bei der gesetzlichen Ren­tenversicherung an, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig teilen. Die deutsche Gesellschaft wird immer älter. Der so genannte demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung (83,4 Jahre Männer, 78,6 Jahre Frauen) und der Renteneintritt der „Babyboomer-Jahrgänge“ (1955 – 1969) führte in den vergangenen 16 Jahren der Kanzlerschaft Angela Merkels zu keiner signifikanten politischen Gegensteuerung, geschweige denn zu einer echten und damit fundamentalen Reform.

Im Mai 1889 verabschiedete der Deutsche Reichstag unter Führung von Otto von Bismarck ein Gesetz zur Altes- und Invaliditätsversicherung. Der Parlamentarische Rat definierte in Artikel 20 des Deut­schen Grundgesetzes den sozialen Bundesstaat. Seit 2001 gilt das Drei-Säulen-Modell der Alterssiche­rung bestehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge sowie der privaten Vorsorge. Die aktuelle Durchschnittsrente liegt im Jahr 2021 bei den Männern etwa in Höhe von Euro 980,00 und bei den Frauen bei Euro 750,00. Dies aber nur bei 45 vollen Beitragsjahren.  So­weit zur Historie.

Die politische Debatte in puncto Rentenversicherung findet nicht statt. Seit den Koalitionsverhandlun­gen über eine Große Koalition im Jahre 2017 gilt eine so genannte „Haltelinie“ bis zum Jahr 2025. Das Rentenniveau bleibt bis dahin bei 48 Prozent stabil. Die rot-grüne Regierung beschloss seinerzeit eine Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent im Jahr 2020 sowie auf 43 Prozent im Jahr 2030. Tech­nisch wird unter dem Rentenniveau verstanden, das Rentner nach 45 Beitragsjahren 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten. Ab 2025 geht es dem Rentenniveau an den Kragen und nicht nur diesem, sondern auch den Pensionen der Beamtenschaft. In der Folge muss in der kommenden Legis­laturperiode das Thema Rente eminent auf die Tagesordnung.

Quo vadis gesetzliche Rentenversicherung?

Quo vadis gesetzliche Rentenversicherung? Bisher steuerte die Politik über die Beitragssätze, das Ren­teneintrittsalter sowie den Bundeszuschuss in die Deutsche Rentenversicherung die Finanzierbarkeit der Renten. Parallel ist bekannt, dass aus dem Topf der Deutschen Rentenversicherung u. a. die Deut­sche Einheit sowie die Auslandseinsätze der Bundeswehr finanziert werden. Die Quadratur des Kreises kann so in der Zukunft nicht mehr gelingen. Die Kosten aus der Alterung der Gesellschaft sind auf sämt­liche Generationen zu verteilen. Ein großer Wurf zeichnet sich ab, ist jedoch unumgänglich.

Im Jahr der Bundestagswahl legen die Grünen aktuell als erste ihre Rentenvorschläge vor. Sie wün­schen sich ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent. Jedoch sollen Selbstständige, Abgeordnete, Mi­nijobber sowie Hartz-IV-Empfänger in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Die Grünen streben schrittweise eine Bürgerversicherung an.

Fakt ist, dass laut Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht der Bundesregierung im Wahljahr im Westen Deutschlands keine Rentenanpassung und im Osten vermutlich eine in Höhe von 0,7 Pro­zent erfolgt. Der Arbeitsgeberpräsident fordert die Anhebung des Renteneintrittsalters von aktuell 67 Jahren auf 70 Jahre anzuheben. Für die Freiberuflicher gilt, jede vierte Pensionskasse sieht sich finan­ziellen Problemen ausgesetzt. Der Druck auf die sozialen Sicherungssysteme wächst stetig. Lösungen müssen kurzfristig her!


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