Der somalische 24-jährige Messerstecher von Würzburg soll von seinem bisherigen Standort, der Untersuchungshaft in Würzburg, in einer Psychiatrie untergebracht werden. Der Attentäter wurde 2015 in Deutschland erstmals registriert. Seither war er mehrmals wegen psychischer Probleme aufgefallen.
Bisher hatten die Behörden nach eigenen Angaben aber keine Hinweise darauf, dass der Mann andere Menschen gefährden könnte. Die Voraussetzung für eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie lag den Ermittlern zufolge nicht vor.
Ein Ermittlungsrichter stellt heute fest, ob der 24-Jährige tatsächlich in einer psychiatrischen Einrichtung unterkommt. Der Somalier hatte am 25. Juni in der Würzburger Innenstadt auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen. Drei Frauen starben, fünf wurden lebensgefährlich und vier leicht verletzt. Die Ermittler prüfen, ob der Mann islamistisch motiviert war. Gleichwohl gibt es Anhaltspunkte für eine psychische Beeinträchtigung.
Der gesunde Menschenverstand verrät, dass ein psychisch gesunder und rational denkender Mensch eine derartige Tat nicht verübt hätte. Insofern sollten sich weder die Polizei als Ermittlungsbehörde noch die Justiz insgesamt mit der Frage beschäftigen, ob der Attentäter psychisch erkrankt war oder ist.
Darüber hinaus ist die Statusfrage des 24-jährigen Somaliers spannend. Diese entscheidet darüber, ob er in Kenntnis seines verbindlichen Ursprungslandes ausgewiesen werden kann. Diese Handlungen sollten schnellstmöglich vollzogen werden – gerade auch unter dem Aspekt potentiell Gleichgesinnter und besonders zum Schutz der (weiblichen) Menschen in Deutschland.
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